Erwägungsgrund 4 32005R2049
Aus Gründen der Kohärenz und Transparenz sollte die in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission enthaltene Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gelten.
Aus Gründen der Kohärenz und Transparenz sollte die in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission enthaltene Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gelten.