Erwägungsgrund 3 32005R2100
Um die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, muss die Verordnung unmittelbar in Kraft treten —
Um die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, muss die Verordnung unmittelbar in Kraft treten —