Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen verlangt, dass den Verbrauchern bestimmte Informationen zur Verfügung gestellt werden; diese Informationen schließen jedoch nicht die Angabe der Identität des den Flug durchführenden Luftfahrtunternehmens ein.
Diese Richtlinie sollte die Bestimmungen der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen unberührt lassen.
Diese Verordnung sollte andere Fluggastrechte nicht beeinträchtigen, wie sie im Gemeinschaftsrecht verankert sind, insbesondere in der Richtlinie 90/314/EWG des…
Unbeschadet der Verpflichtungen von Reiseveranstaltern gemäß der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen sorgen der Beförderer…
Unbeschadet der Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der…
„Reiseunternehmen“ einen Veranstalter im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen , mit Ausnahme…
Gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2299/89 des Rates vom 24. Juli 1989 über einen Verhaltenskodex im Zusammenhang mit computergesteuerten Buchungssystemen (CRS) ,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.