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Eine gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, die den geltenden Sicherheitskriterien nicht genügen, sollte den Fluggästen zur Kenntnis gebracht werden, um eine höchstmögliche Transparenz herzustellen. Diese gemeinschaftliche Liste sollte auf gemeinsamen Kriterien beruhen, die auf Gemeinschaftsebene erstellt werden.
zur Erstellung und Veröffentlichung einer auf gemeinsamen Kriterien beruhenden gemeinschaftlichen Liste von Luftfahrtunternehmen, gegen die aus…
Zur Erhöhung der Luftverkehrssicherheit wird eine Liste von Luftfahrtunternehmen erstellt, die in der Gemeinschaft einer Betriebsuntersagung unterliegen…
Luftfahrtunternehmen sollten hinsichtlich sicherheitsrelevanter Informationen eine Politik der Transparenz gegenüber Fluggästen betreiben. Die Veröffentlichung…
ein Luftfahrtunternehmen aus der gemeinschaftlichen Liste zu streichen, wenn der Sicherheitsmangel oder die Sicherheitsmängel, die zur Aufnahme des…
Das Verfahren zur Aktualisierung der gemeinschaftlichen Liste sollte schnelle Entscheidungen ermöglichen, um den Fluggästen angemessene und aktuelle…
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 und Artikel 2 der Verordnung Nr. 473/2006 der Kommission vom 22. März 2006 zur Festlegung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.