Verordnung (EG) Nr. 2154/2005 der Kommission vom 23. Dezember 2005 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben („Sidra de Asturias“ oder „Sidra d’Asturies“) [g.U.]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingegangen ist, wird diese Bezeichnung daher in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragen —
Erwägungsgrund 2 32005R2154
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