Art. 4 32005R0705VERORDNUNG (EG) Nr. 705/2005 DER KOMMISSION vom 4. Mai 2005 zur Änderung oder Aufhebung bestimmter Verordnungen zur Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 4 32006R0957VERORDNUNG (EG) Nr. 957/2006 DER KOMMISSION vom 28. Juni 2006 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 48/90
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32004R1215VERORDNUNG (EG) Nr. 1215/2004 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2004 zur Änderung von Angaben in der Spezifikation einer Bezeichnung im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 zur Eintragung geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen (Scotch Beef)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32005R2154VERORDNUNG (EG) Nr. 2154/2005 DER KOMMISSION vom 23. Dezember 2005 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben („Sidra de Asturias“ oder „Sidra d’Asturies“) [g.U.]
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32005R2169VERORDNUNG (EG) Nr. 2169/2005 DES RATES vom 21. Dezember 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euro
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32005R1445VERORDNUNG (EG) Nr. 1445/2005 DER KOMMISSION vom 5. September 2005 zur Festlegung der Kriterien für die Bewertung der Qualität der Abfallstatistik und des Inhalts der Berichte über ihre Qualität gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.