Erwägungsgrund 2 32005R2164
Am 24. August 2005 teilte Spanien der Kommission nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 mit, dass es für Schiffe unter seiner Flagge ein vorläufiges Fangverbot für Schwarzen Heilbutt im NAFO-Gebiet 3LMNO mit Wirkung vom 1. September 2005 erlassen werde.