Erwägungsgrund 5 32005R2169
Zur Vorbereitung eines reibungslosen Übergangs zum Euro sieht die Verordnung (EG) Nr. 974/98 eine Übergangszeit zwischen dem Zeitpunkt, zu dem der Euro an die Stelle der Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten tritt, und der Einführung von Euro-Banknoten und Münzen vor. Die Übergangszeit sollte höchstens drei Jahre dauern, jedoch so kurz wie möglich sein.