Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wenn ein Mitgliedstaat eine längere Übergangszeit nicht als notwendig erachtet, kann die Übergangszeit auch ganz wegfallen, so dass der Termin der Euro-Einführung und der Termin der Bargeldumstellung zusammenfallen. In diesem Fall werden Euro-Banknoten und -Münzen zum Termin der Euro-Einführung gesetzliches Zahlungsmittel in diesem Mitgliedstaat. Gleichwohl sollte der betreffende Staat die Möglichkeit zur Nutzung einer einjährigen „Auslaufphase“ haben, während der in neuen Rechtsinstrumenten weiterhin auf die nationale Währungseinheit Bezug genommen werden könnte. Dies würde den Wirtschaftsbeteiligten in dem Mitgliedstaat mehr Zeit für die Anpassung an die Einführung des Euro geben und somit den Übergang erleichtern.
Im zyprischen Umstellungsplan ist festgelegt, dass Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung das gesetzliche Zahlungsmittel des…
Im slowakischen Umstellungsplan ist vorgesehen, dass die Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung gesetzliches Zahlungsmittel…
‚Auslaufphase‘ einen Zeitraum von höchstens einem Jahr, der mit dem Termin der Euro-Einführung beginnt und der nur auf Mitgliedstaaten angewendet werden kann,…
Zur Vorbereitung eines reibungslosen Übergangs zum Euro sieht die Verordnung (EG) Nr. 974/98 eine Übergangszeit zwischen dem Zeitpunkt, zu dem der Euro an die…
Im slowenischen Umstellungsplan ist festgelegt, dass die Euro-Banknoten und -Münzen in diesem Mitgliedstaat am Tag der Einführung des Euro das gesetzliche…
Im maltesischen Umstellungsplan ist festgelegt, dass die Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung Maltas das gesetzliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.