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Zur Vorbereitung eines reibungslosen Übergangs zum Euro sieht die Verordnung (EG) Nr. 974/98 eine Übergangszeit zwischen dem Zeitpunkt, zu dem der Euro an die Stelle der Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten tritt, und der Einführung von Euro-Banknoten und Münzen vor. Die Übergangszeit sollte höchstens drei Jahre dauern, jedoch so kurz wie möglich sein.
Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 enthält einen Zeitplan für den Übergang zum Euro in den gegenwärtig teilnehmenden Mitgliedstaaten. Um Sicherheit und Klarheit…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro trat der Euro an die Stelle der Währungen der Mitgliedstaaten, die…
Wenn ein Mitgliedstaat eine längere Übergangszeit nicht als notwendig erachtet, kann die Übergangszeit auch ganz wegfallen, so dass der Termin der…
Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro sieht vor, dass der Euro an die Stelle der Währungen der Mitgliedstaaten…
Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro sieht vor, dass der Euro an die Stelle der Währungen der Mitgliedstaaten…
Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro sieht vor, dass der Euro an die Stelle der Währungen der Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.