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Die ICCAT hat auf ihrer Jahrestagung eine Reihe von technischen Erhaltungsmaßnahmen für bestimmte Bestände weit wandernder Arten im Atlantik und im Mittelmeer beschlossen, dazu gehören unter anderem die Festlegung einer neuen Mindestgröße für Roten Thun, Fischereibeschränkungen in bestimmten Gebieten zu bestimmten Zeiten zum Schutz des Großaugenthuns, Maßnahmen zur Sportfischerei im Mittelmeer sowie das Ausarbeiten eines Probenahmeprogramms, das es ermöglichen soll, die Größe des gefangenen Roten Thuns zu schätzen. Bis zur Annahme einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 973/2001 vom 14. Mai 2001 mit technischen Erhaltungsmaßnahmen für bestimmte Bestände weit wandernder Arten müssen diese Maßnahmen im Interesse der Bestandserhaltung 2005 umgesetzt werden.
Die ICCAT hat auf ihrer Jahrestagung 2006 für bestimmte Bestände weit wandernder Arten im Atlantik und im Mittelmeer eine Reihe von technischen Maßnahmen…
Die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) hat auf ihrer Jahrestagung 2004 für bestimmte Bestände weit wandernder…
Für den Wiederaufbau der Bestände sieht der Wiederauffüllungsplan der ICCAT eine schrittweise Verringerung der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) von 2007 bis…
Die ICCAT hat für bestimmte Bestände weit wandernder Arten im Atlantik und im Mittelmeer bestimmte technische Maßnahmen empfohlen, insbesondere Mindestgrößen…
Um die vollständige Umsetzung des mit der Verordnung (EG) Nr. 1559/2007 eingerichteten mehrjähriger Wiederauffüllungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im…
Auf ihrer Jahrestagung im November 2006 hat die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) die Empfehlung 2006[05]…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.