Erwägungsgrund 2 32005R0293
In Anbetracht der seit dem Inkrafttreten der genannten Verordnung gesammelten Erfahrungen sollten einige Erleichterungen für Reisende beim Überschreiten der Trennungslinie vorgesehen und der Handel mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen erleichtert werden.