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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sind Bestimmungen zur Durchführung ihres Anhangs II einschließlich praktischer Bedingungen für die Pflichten und Aufgaben des GRL zu verabschieden, und der genannte Anhang ist entsprechend zu ändern.
eine Auflistung derjenigen Pflichten und Aufgaben gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003, die infolge des vom Antragsteller erhobenen Einwands gegen…
Anhang II Nummern 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 werden durch den Wortlaut in Anhang III zur vorliegenden Verordnung ersetzt.
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 sollte deshalb entsprechend geändert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 378/2005 enthält Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 hinsichtlich der Pflichten und Aufgaben des GRL.
Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 ist daher entsprechend zu ändern.
Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 ist daher entsprechend zu ändern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.