Erwägungsgrund 1 32009R0885
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wird ein Gemeinschaftsverfahren für die Zulassung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen in der Tierernährung eingeführt. Die Verordnung sieht vor, dass jede Person, die eine Zulassung für einen Futtermittelzusatzstoff oder für eine neue Verwendung eines Futtermittelzusatzstoffes anstrebt, einen Zulassungsantrag gemäß ihren Bestimmungen stellt.