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Die Handelsstatistiken zeigen, dass Monitore mit LCD-Technologie und einer Bildschirmdiagonale von 48,5 cm oder weniger sowie einem Bildschirmformat von 4:3 oder 5:4 gegenwärtig vorrangig als Ausgabegeräte von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen Verwendung finden. Diese Monitore können häufig auch Videobilder aus anderen Quellen als automatischen Datenverarbeitungsmaschinen wiedergeben und erfüllen damit nicht die Bedingung des ausschließlichen oder hauptsächlichen Einsatzes mit diesen Maschinen. Derartige Monitore sind weder in dem Übereinkommen über den Handel mit Informationstechnologien berücksichtigt noch in der Mitteilung der Kommission über seine Durchführung, die beide mit dem Beschluss 97/359/EG des Rates vom 24. März 1997 über die Beseitigung der Zölle auf Waren der Informationstechnologie genehmigt wurden.
Die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Monitore mit LCD-Technologie und einer Bildschirmdiagonale von 48,5 cm oder weniger sowie einem…
Die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Monitore mit LCD-Technologie, einer Bildschirmdiagonalen von bis zu 48,5 cm und einem Bildschirmformat…
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Monitore mit LCD-Technologie und einer Bildschirmdiagonalen von…
Aus denselben Gründen ist es auch im Interesse der Gemeinschaft, ab dem 1. Januar 2009 eine zweijährige Zollaussetzung für schwarzweiße oder andere einfarbige…
Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung (1) (2) (3) 1. Ein Farbmonitor mit Flüssigkristallanzeige (LCD) mit einer Diagonale des Bildschirms von 38,1 cm…
Ab dem 30. Oktober 2009 sollten die Spezifikationen für Computerbildschirme in Anhang C, Teil II, für Computerbildschirme mit einer Bildschirmdiagonale unter 30…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.