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Die Einreihung von Monitoren unter eine andere Position als den KN-Code 8528 , ist von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängig. Die Annäherung der Informationstechnologie, der Unterhaltungselektronik und der neuen Technologien hat zu einer Situation geführt, in der der Hauptzweck eines speziellen Monitors zwecks Einreihung anhand einfacher technischer Daten nicht mehr bestimmbar ist. Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften kann die Einreihung von Waren nicht anhand ihrer tatsächlichen Verwendung erfolgen. Die ordnungsgemäße Einreihung von einzelnen Waren muss auf objektiven und quantifizierbaren Daten beruhen. Derzeit können jedoch keine eindeutigen Kriterien für Videomonitore bestimmt werden, die diese Forderung erfüllen.
Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung (1) (2) (3) Für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung bestehend aus einem Farbmonitor,…
Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung (1) (2) (3) Ein Desktop-Video-Projektor, mit dem Daten und Bilder aus einer Entfernung auf einen großen Schirm…
Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung (1) (2) (3) 1. Ein Farbmonitor mit Flüssigkristallanzeige (LCD) mit einer Diagonale des Bildschirms von 38,1 cm…
Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung (1) (2) (3) Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, die aus einem digitalen Gerät in eigenem…
Andere Verordnungen zur Einreihung von Waren sind nicht mehr relevant, weil sich Änderungen in der Warenbeschreibung und bei den entsprechenden Codes des…
Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung (1) (2) (3) 1. Ein Erzeugnis, bestehend aus einer rechteckigen Platte aus teilvorgespanntem Glas, das mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.