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Es ist notwendig, die Liste der Gemeinschaftsflughäfen und der Ausnahmeregelungen in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1358/2003 gemäß den Bestimmungen in dem genannten Anhang zu aktualisieren.
Aufgrund der Entwicklung im Luftverkehr ist eine Aktualisierung der Liste der Gemeinschaftsflughäfen und ihrer in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1358/2003 der…
Im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 437/2003 wird die Liste der Gemeinschaftsflughäfen durch die Liste im Anhang…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 437/2003, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1358/2003, wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung angepasst.
Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 ist daher entsprechend zu ändern.
Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 ist daher entsprechend zu ändern.
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 sollte deshalb entsprechend geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.