Erwägungsgrund 2 32005R0610
In Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 462/2005 ist die Anschrift der deutschen Interventionsstelle für die Einreichung der Angebote bezeichnet. Aufgrund einer internen Umstrukturierung der deutschen Verwaltungsdienststellen muss die genannte Adresse angepasst werden.