Erwägungsgrund 3 32006R0565VERORDNUNG (EG) Nr. 565/2006 DER KOMMISSION vom 6. April 2006 über Prüf- und Informationsanforderungen an Importeure und Hersteller bestimmter prioritärer Stoffe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollten Hersteller bzw. Importeure prioritärer Stoffe aufgefordert werden, weitere Informationen über diese Stoffe vorzulegen und weitere Versuche…
Erwägungsgrund 3 32007R0506VERORDNUNG (EG) Nr. 506/2007 DER KOMMISSION vom 8. Mai 2007 über Prüf- und Informationsanforderungen an Importeure und Hersteller bestimmter vorrangig zu prüfender Stoffe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollten Hersteller bzw. Importeure prioritärer Stoffe aufgefordert werden, weitere Informationen über diese Stoffe vorzulegen und weitere Versuche…
Erwägungsgrund 3 32008R0466VERORDNUNG (EG) Nr. 466/2008 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2008 über Prüf- und Informationsanforderungen an Importeure und Hersteller bestimmter vorrangig zu prüfender Stoffe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollten Hersteller bzw. Importeure prioritärer Stoffe aufgefordert werden, weitere Informationen über diese Stoffe vorzulegen und weitere Versuche…
Erwägungsgrund 3 32008R0465VERORDNUNG (EG) Nr. 465/2008 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2008 zur Prüf- und Informationspflicht der Importeure und Hersteller bestimmter im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe aufgeführter persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die betreffenden Hersteller und Importeure sollten ebenfalls verpflichtet werden, die fraglichen Stoffe einer Prüfung zu unterziehen, einen Prüfbericht zu…
Erwägungsgrund 1 32005R0642Die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 bestimmten Berichterstatter haben die durch die Hersteller bzw. Importeure…
Erwägungsgrund 1 32006R0565VERORDNUNG (EG) Nr. 565/2006 DER KOMMISSION vom 6. April 2006 über Prüf- und Informationsanforderungen an Importeure und Hersteller bestimmter prioritärer Stoffe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 bestimmten Berichterstatter haben die durch die Hersteller bzw. Importeure…