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„MEL DE BARROSO“ (EG-Nr.: PT/0229/24.1.1994) g.U. (X) g.g.A. Diese Zusammenfassung wurde zu Informationszwecken erstellt. Für die vollständigen Angaben, insbesondere zu den Herstellern des Erzeugnisses mit der betreffenden g.U. bzw. g.g.A., ist die vollständige Fassung der Spezifikation auf nationaler Ebene oder bei den Dienststellen der Europäischen Kommission zu konsultieren. 1. Zuständige Behörde des Mitgliedstaats Name : Instituto de Desenvolvimento Rural e Hidráulica Anschrift : Av. Afonso Costa, 3 P-1949-002 LISSABON · Telefon : (351-21) 844 22 00 Fax : (351-21) 844 22 02 E-Mail : idrha@idrha.min-agricultura.pt 2. Vereinigung 2.1. Name : Capolib — Cooperativa Agrícola De Boticas, CRL · 2.2. Anschrift : Av. do Eiró P-5460 BOTICAS · Telefon : (351-276) 41 81 70 Fax : (351-276) 41 57 34 E-Mail : capolib@mail.telepac.pt · 2.3. Zusammensetzung : Erzeuger/Verarbeiter (X) Andere · 3. Art des Erzeugnisses Klasse 1.4: Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs — Honig. 4. Beschreibung der Spezifikation (Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2) 4.1. Name „Mel de Barroso“ 4.2. Beschreibung Honig, erzeugt von der örtlichen Biene Apis mellifera (sp. iberica) aus Blumennektar, in dem Pollen von Heidekrautgewächsen vorherrschend ist, die Teil der regionalen Honigpflanzen ausmachen. 4.3. Geografisches Gebiet Bestehend aus den Kreisen Boticas, Chaves, Montalegre und Vila Pouca de Aguiar sowie den Gemeinden Jou und Valongo de Milhais des Kreises Murça (Verwaltungsbezirk Vila Real). 4.4. Ursprungsnachweis Durch Benutzung üblich geworden, insbesondere durch materielle, schriftliche und sogar mündliche Verweise, durch das Erzeugungspotenzial der Region und durch die Bedeutung des Honigs und der Biene in den Wappen und Ortsnamen der Region. 4.5. Herstellungsverfahren Der Honig darf nur in zugelassenen Schleuderräumen gewonnen werden, und das Schleudern und Abfüllen muss im Produktionsgebiet erfolgen. Da es sich bei Honig um ein mischbares Erzeugnis handelt, darf die Aufmachung nur durch ordnungsgemäß zugelassene Marktteilnehmer im geografischen Ursprungsgebiet erfolgen, um jegliche Unterbrechung in der Rückverfolgungs- und Kontrollkette zu vermeiden und so die Güte und Echtheit des Erzeugnisses zu gewährleisten und den Verbraucher nicht irrezuführen. Die Erzeugung, das Schleudern und die Aufmachung dürfen nur im abgegrenzten geografischen Gebiet stattfinden. Mel de Barroso kann in flüssiger oder kristallisierter Form oder in Form von Waben vermarktet werden (sofern diese vollkommen verdeckelt sind und keine Brut enthalten); er muss in Behältnissen aus inertem, unschädlichem und für Lebensmittel geeignetem Material aufgemacht sein, deren Muster und Etiketten vorher von der Erzeugervereinigung genehmigt worden sind. 4.6. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet Mel de Barroso wird in den höchstgelegenen Gebieten des Barroso erzeugt. Es handelt sich um einen Honig mit besonderen Merkmalen, die sich aus der Vegetationsdecke ergeben, die hauptsächlich aus Heidepflanzen besteht. 4.7. Kontrolleinrichtung Name : TRADIÇÃO E QUALIDADE — Associação Interprofissional para os Produtos Agro-Alimentares de Trás-os-Montes Anschrift : Av. 25 de Abril 273, S/L P-5370 Mirandela · Telefon : (351-278) 26 14 10 Fax : (351-278) 26 14 10 E-Mail : tradicao-qualidade@clix.pt 4.8. Etikettierung MEL DE BARROSO — Denominação de Origem Protegida 4.9. Einzelstaatliche Vorschriften —
Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates „MIEL DE SAPIN DES VOSGES“ EG-Nr.: FR/00204/11.7.2004 G.U. (X) G.G.A. Diese Zusammenfassung wurde zu Informationszwecken…
„MIEL D’ALSACE“ (EG-Nr.: FR/00150) g.U. g.g.A. (X) Diese Zusammenfassung wurde zu Informationszwecken erstellt. Für die vollständigen Angaben, insbesondere zu…
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel „MIEL DE GALICIA“…
„Mel de Barroso“ Vorgenommene Änderungen: — Rubrik der Spezifikation: Name Beschreibung Geografisches Gebiet Ursprungsnachweis Herstellungsverfahren…
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel „BAENA“ Nr. EG:…
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel „BLEU D’AUVERGNE“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.