Erwägungsgrund 1 32005R0080
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1517/77 der Kommission sind Hopfensortengruppen festgelegt worden. Die Höhe der Erzeugerbeihilfe für Hopfen war nach Maßgabe dieser Sorten unterschiedlich. Seit einiger Zeit ist diese Beihilferegelung durch eine für alle Sorten einheitliche Hektarbeihilfe gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1696/71 ersetzt worden.