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1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2007 werden folgende Themen erfasst, die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählt wurden: — IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen; — Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen; — E-Commerce- und E-Business-Prozesse; — IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Bedarf an IKT-Kenntnissen. b) Folgende Unternehmensvariablen werden erhoben: IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen Für alle Unternehmen zu erfassende Variablen: — Nutzung von Computern. Für Unternehmen, die Computer nutzen, zu erhebende Variablen: — (fakultativ) Prozentanteil der Beschäftigten, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen; — Vorhandensein eines drahtlosen LAN; — Vorhandensein eines drahtgestützten LAN; — Vorhandensein eines Intranet; — Vorhandensein eines Extranet; — Vorhandensein von IT-Systemen zur Verwaltung der Auftragserteilung und/oder des Auftragseingangs. Für Unternehmen, die über IT-Systeme zur Verwaltung der Auftragserteilung und/oder des Auftragseingangs verfügen, zu erhebende Variablen: — Verbindung der IT-Auftragsverwaltung mit einem internen System für Nachbestellungen zur Auffüllung des Lagers; — Verbindung der IT-Auftragsverwaltung mit Fakturierungs- und Zahlungssystemen; — Verbindung der IT-Auftragsverwaltung mit Systemen zur Verwaltung der Produktion, der Logistik oder von Dienstleistungen; — Verbindung der IT-Auftragsverwaltung mit Systemen der Lieferanten; — Verbindung der IT-Auftragsverwaltung mit Systemen der Kunden. Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen Für Unternehmen, die Computer nutzen, zu erhebende Variablen: — Zugang zum Internet. Für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben, zu erhebende Variablen: — Prozentanteil der Beschäftigten, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen, der mit dem World Wide Web verbunden ist; — Internetverbindung: herkömmliches Modem; — Internetverbindung: ISDN; — Internetverbindung: DSL; — Internetverbindung: andere ortsfeste Internetverbindung; — Internetverbindung: mobile Verbindung; — Nutzung des Internets für Bankgeschäfte und Finanzoperationen; — Nutzung des Internets für Aus- und Weiterbildung; — Nutzung des Internets zur Marktbeobachtung; — Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr für die Kommunikation mit Behörden; — Vorhandensein einer eigenen Website. Für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Internet mit Behörden kommuniziert haben, zu erhebende Variablen: — Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Gewinnung von Informationen aus Webseiten der Behörden; — Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Beschaffung von Formularen aus Webseiten der Behörden; — Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Rücksendung ausgefüllter Formulare an Behörden; — Nutzung des Internets im vorausgegangenen Kalenderjahr zur Einreichung eines Angebots in einem elektronischen Ausschreibungssystem (elektronisches Beschaffungswesen). Für Unternehmen, die eine Website haben, zu erhebende Variablen: — Website zur Vermarktung eigener Produkte; — Website zur Erleichterung des Zugriffs auf Kataloge und Preislisten; — Website zur Bereitstellung eines Kundendienstes. E-Commerce- und E-Business-Prozesse Für Unternehmen, die Computer nutzen, zu erhebende Variablen: — Nutzung einer ERP-Software; — Nutzung einer CRM-Software zur Speicherung, Verarbeitung und Analyse von Kundendaten; — Nutzung einer CRM-Software für das Data Mining; — Umstellung des Betriebssystems auf Free/Open-Source-Software; — Nutzung der elektronischen Rechnungstellung im Ausgang; — Nutzung der elektronischen Rechnungstellung im Eingang; — Nutzung fortschrittlicher elektronischer Signaturen (digitale Unterschrift). Für Unternehmen, die Internetzugang haben und nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen, zu erhebende Variablen: — Aufgabe von Bestellungen über Internet im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Eingang von Bestellungen über Internet im vorausgegangenen Kalenderjahr. Für Unternehmen, die über Internet Bestellungen aufgegeben haben und nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen, zu erhebende Variablen: — Prozentanteil der Käufe insgesamt, die aufgrund von über Internet aufgegebenen Bestellungen im vorausgegangenen Kalenderjahr getätigt wurden, in Prozentklassen ([0;1[, [1;5[, [5;10[, [10;25[, [25;100]). Für Unternehmen, die über Internet Bestellungen erhalten haben und nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen, zu erhebende Variablen: — Prozentanteil des Gesamtumsatzes, der mit über Internet erhaltenen Bestellungen im vorausgegangenen Kalenderjahr erzielt wurde; — Nutzung von Verschlüsselungsprotokollen (SSL/TLS) für den Eingang von Bestellungen über Internet. Für Unternehmen, die Computer nutzen und nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen, zu erhebende Variablen: — Aufgabe von Bestellungen über andere Computernetze als Internet im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Eingang von Bestellungen über andere Computernetze als Internet im vorausgegangenen Kalenderjahr. Für Unternehmen, die über andere Computernetze als Internet Bestellungen aufgegeben haben und nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen, zu erhebende Variablen: — Prozentanteil der Käufe insgesamt, die im vorausgegangenen Kalenderjahr aufgrund von über andere Computernetze als Internet aufgegebenen Bestellungen getätigt wurden, in Prozentklassen ([0;1[, [1;25[, [25;50[, [50;75[, [75;100]). Für Unternehmen, die über andere Computernetze als Internet Bestellungen erhalten haben und nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen, zu erhebende Variablen: — Prozentanteil des Gesamtumsatzes, der im vorausgegangenen Kalenderjahr mit über andere Computernetze als Internet erhaltenen Bestellungen erzielt wurde. IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Bedarf an IKT-Kenntnissen Für Unternehmen, die Computer nutzen, zu erhebende Variablen: — Beschäftigung von IKT/IT-Fachleuten; — versuchte oder tatsächliche Einstellung von Mitarbeitern für Stellen, die IKT-Fachkenntnisse erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — versuchte oder tatsächliche Einstellung von Mitarbeitern für Stellen, die IKT-Anwenderkenntnisse erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen zur Erweiterung oder Vertiefung von IKT-Fachkenntnissen im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen zur Erweiterung oder Vertiefung von IKT-Anwenderkenntnissen im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Rückgriff auf externe Auftragnehmer zur Erledigung von IKT-Aufgaben, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Rückgriff auf Auftragnehmer aus vom Unternehmen gegründeten Auslandsunternehmenseinheiten zur Erledigung von IKT-Aufgaben, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Rückgriff auf Auftragnehmer aus anderen ausländischen Unternehmen zur Erledigung von IKT-Aufgaben, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) Rückgriff auf externe Auftragnehmer zur Erledigung von geschäftlichen Aufgaben, die IKT-Anwender erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) Rückgriff auf Auftragnehmer aus vom Unternehmen gegründeten Auslandsunternehmenseinheiten zur Erledigung von geschäftlichen Aufgaben, die IKT-Anwender erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr; — (fakultativ) Rückgriff auf Auftragnehmer aus anderen ausländischen Unternehmen zur Erledigung von geschäftlichen Aufgaben, die IKT-Anwender erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr. Für Unternehmen, die IKT/IT-Fachleute beschäftigen, zu erhebende Variablen: — Prozentanteil der beschäftigten IKT/IT-Fachleute im Verhältnis zur Gesamtzahl der Mitarbeiter. Für Unternehmen, die IKT/IT-Fachleute tatsächlich eingestellt oder einzustellen versucht haben, zu erhebende Variablen: — Vorhandensein schwer zu besetzender freier Stellen, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr. Für Unternehmen, die zur Besetzung von Stellen, welche IKT-Anwenderkenntnisse erfordern, Mitarbeiter tatsächlich eingestellt oder einzustellen versucht haben, zu erhebende Variablen: — Vorhandensein schwer zu besetzender freier Stellen aufgrund fehlender IKT-Anwenderkenntnisse der Bewerber im vorausgegangenen Kalenderjahr. Für Unternehmen, die ausländische Auftragnehmer mit der Erledigung von IKT-Aufgaben beauftragt haben, zu erhebende Variablen: — Wurden im vorausgegangenen Kalenderjahr IKT/IT-Fachleute ausländischer Auftragnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten beauftragt? — Wurden im vorausgegangenen Kalenderjahr IKT/IT-Fachleute ausländischer Auftragnehmer aus Nicht-EU-Staaten beauftragt? — (fakultativ) Von IKT/IT-Fachleuten ausländischer Auftragnehmer im vorausgegangenen Kalenderjahr erledigte IKT-Aufgabe: IKT-Management; — (fakultativ) Von IKT/IT-Fachleuten ausländischer Auftragnehmer im vorausgegangenen Kalenderjahr erledigte IKT-Aufgabe: IKT-Entwicklung und -Implementierung; — (fakultativ) Von IKT/IT-Fachleuten ausländischer Auftragnehmer im vorausgegangenen Kalenderjahr erledigte IKT-Aufgabe: IKT-Funktionen; — (fakultativ) Von IKT/IT-Fachleuten ausländischer Auftragnehmer im vorausgegangenen Kalenderjahr erledigte IKT-Aufgabe: sonstige. (Fakultativ) Für Unternehmen, die ausländische Auftragnehmer mit der Erledigung geschäftlicher Aufgaben beauftragt haben, zu erhebende Variablen: — (fakultativ) Von IKT-Anwendern ausländischer Auftragnehmer im vorausgegangenen Kalenderjahr erledigte geschäftliche Aufgabe: Vertrieb und Marketing, Kundendienst; — (fakultativ) Von IKT-Anwendern ausländischer Auftragnehmer im vorausgegangenen Kalenderjahr erledigte geschäftliche Aufgabe: Forschung und Entwicklung, Produktentwurf und -entwicklung; — (fakultativ) Von IKT-Anwendern ausländischer Auftragnehmer im vorausgegangenen Kalenderjahr erledigte geschäftliche Aufgabe: sonstige (IKT-fremde) geschäftliche Aufgaben; — (fakultativ) Wurden im vorausgegangenen Kalenderjahr IKT/IT-Anwender ausländischer Auftragnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten beauftragt? — (fakultativ) Wurden im vorausgegangenen Kalenderjahr IKT/IT-Anwender ausländischer Auftragnehmer aus Nicht-EU-Staaten beauftragt? Für Unternehmen mit schwer zu besetzenden freien Stellen, die IKT/IT-Fachleute erfordern, zu erhebende Variablen: — Gründe für Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr: keine oder wenige Bewerber; — Gründe für Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr: fehlende Kenntnisse; — Gründe für Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr: fehlende Berufserfahrung; — Gründe für Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr: zu hohe Gehaltsforderungen; — (fakultativ) Gründe für Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen, die IKT/IT-Fachleute erfordern, im vorausgegangenen Kalenderjahr: sonstige. c) Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen: Für alle Unternehmen zu erfassende Variablen: — wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr; — durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr; — Standort: Ziel-1-/Nicht-Ziel-1-Region im vorausgegangenen Kalenderjahr. · Für Unternehmen, die nicht unter Abschnitt J der NACE Rev. 1.1 fallen, zu erhebende Variablen: — Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer); — Gesamtumsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr (Wertangabe, ohne Umsatzsteuer). · 2. ERFASSUNGSBEREICH Die Variablen nach Abschnitt 1 Buchstaben b und c sind für jene Unternehmen zu erheben und erfassen, die zu den folgenden Wirtschaftszweigen und Unternehmensgrößen gehören und im folgenden geografischen Erfassungsbereich liegen. a) Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 1.1 fallen: NACE-Kategorie Bezeichnung Abschnitt D „Herstellung von Waren“ Abschnitt F „Bau“ Abschnitt G „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern“ Gruppen 55.1 und 55.2 „Hotels, Gasthöfe und Pensionen“ und „Sonstige Beherbergungsstätten“ Abschnitt I „Verkehr und Nachrichtenübermittlung“ Klasse 65.12 „Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute)“ Klasse 65.22 „Spezialkreditinstitute“ Klasse 66.01 „Lebensversicherung“ Klasse 66.03 „Sonstige Versicherungen (ohne Sozialversicherung)“ Abschnitt K „Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen“ Gruppen 92.1 und 92.2 „Film- und Videofilmherstellung, -verleih und -vertrieb, Kinos“ und „Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen“ Die Erfassung von Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 1.1 fallen, ist fakultativ: NACE-Kategorie Bezeichnung Abschnitt E „Energie- und Wasserversorgung“ Gruppen 55.3, 55.4 und 55.5 „Restaurants, Imbissstuben, Cafés und Eissalons“, „Sonstige Gaststätten“ und „Kantinen und Caterer“ Gruppen 92.3 bis 92.7 einschließlich „Kultur, Sport und Unterhaltung“ ohne „Film- und Videofilmherstellung, -verleih und -vertrieb; Kinos“ und „Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen“ Abteilung 93 „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“ Klassen 67.12, 67.13, 67.2 „Mit den Kreditinstituten verbundene Tätigkeiten“ ohne „Effekten- und Warenterminbörsen“ b) Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Erfassung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ. c) Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaates. 3. BEZUGSZEITRÄUME Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist das Jahr 2006. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum der Januar 2007. 4. AUFSCHLÜSSELUNG Die in Abschnitt 1 Buchstabe b genannten Themen und Variablen werden einzeln nach folgendem Schema aufgeschlüsselt: a) Nach Wirtschaftszweigen: Die Daten werden nach folgenden Aggregaten der NACE Rev. 1.1 aufgeschlüsselt: NACE-Aggregat DA + DB + DC + DD + DE DF + DG + DH DI + DJ DK + DL + DM + DN F 50 51 52 55.1 + 55.2 60 + 61 + 62 + 63 64 65.12 + 65.22 66.01 + 66.03 72 70 + 71 + 73 + 74 92.1 + 92.2 (Fakultativ) 22 (Fakultativ) 40 + 41 (Fakultativ) 55.3 + 55.4 + 55.5 (Fakultativ) 67.12 + 67.13 + 67.2 (Fakultativ) 92.3 bis 92.7 (Fakultativ) 93 b) Nach Größenklassen: Die Daten werden nach der Beschäftigtenzahl in folgende Größenklassen aufgeschlüsselt: Größenklasse (Fakultativ) Weniger als 10 Beschäftigte (Fakultativ) Weniger als 5 Beschäftigte (Fakultativ) 5 bis 9 Beschäftigte 10 oder mehr Beschäftigte 10 bis 49 Beschäftigte 50 bis 249 Beschäftigte 250 oder mehr Beschäftigte c) Geografische Aufschlüsselung: Die Daten werden nach folgenden regionalen Gruppen aufgeschlüsselt: Regionale Gruppe Ziel-1-Regionen (einschließlich Ziel-1-Regionen mit Übergangsregelungen oder auslaufender Förderung) Nicht-Ziel-1-Regionen 5. PERIODIZITÄT Die Daten werden einmalig für das Jahr 2007 vorgelegt. 6. FRISTEN a) Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 werden vor dem 5. Oktober 2007 an Eurostat übermittelt. Zu diesem Datum sind die Datensätze fertig zu stellen, zu validieren und anzunehmen. Das tabellarisierte computerlesbare Übermittlungsformat entspricht den von Eurostat gegebenen Anweisungen. b) Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 werden vor dem 31. Mai 2007 an Eurostat übermittelt. Die Metadaten werden nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema vorgelegt. c) Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird bis 5. November 2007 an Eurostat übermittelt. Der Qualitätsbericht wird nach dem von Eurostat bereitgestellten Schema vorgelegt.
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2006 werden folgende Themen erfasst, die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr.…
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2008 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004…
1. Themen und dazugehörige Variablen a) Für das Bezugsjahr 2009 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004…
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2006 werden folgende Themen erfasst, die aus der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr.…
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2007 werden folgende Themen erfasst, die aus der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr.…
1. Themen und dazugehörige Variablen a) Für das Bezugsjahr 2009 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.