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Das letzte diesem Abkommen beigefügte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen ist nicht verlängert worden, da bestimmte Bedingungen im neuen Rechtsrahmen über biologische Meeresressourcen, den die Regierung der Republik Angola im Oktober 2004 verabschiedet hat, mit den Bestimmungen der Gemeinschaft für die Fangtätigkeit von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft in den Gewässern Angolas unvereinbar sind.
Der Rat hat am 23. Juli 2007 die Verordnung (EG) Nr. 894/2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen…
Der Rat hat am 23. Juli 2007 die Verordnung (EG) Nr. 894/2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen…
Der Rat hat am 23. Juli 2007 die Verordnung (EG) Nr. 894/2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen…
Das am 1. Februar 1989 in Luanda unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik Angola über die…
Es sollte sichergestellt werden, dass die Fangtätigkeiten ab dem Auslaufen des vorherigen Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten vor der Küste von São…
Am 18. Juli 2005 verabschiedete die Kommission eine Entscheidung zur Genehmigung des Umstellungsplans für die Fischereifahrzeuge, die von der Nichterneuerung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.