Erwägungsgrund 6 32011D0117BESCHLUSS DES RATES vom 18. Januar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung (2011/117/EU)
Das Abkommen sollte deshalb geschlossen werden —
Erwägungsgrund 3 32011D0201BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2011 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (2011/201/EU)
Das Abkommen sollte geschlossen werden —
Erwägungsgrund 3 32011D0202BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2011 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kongo über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (2011/202/EU)
Das Abkommen sollte geschlossen werden —
Erwägungsgrund 3 32007D0626BESCHLUSS DES RATES vom 28. September 2007 über die Kündigung seitens der Gemeinschaft des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Indien über Rohrzucker (2007/626/EG)
Es ist daher erforderlich, das Abkommen gemäß dessen Artikel 11 zu kündigen und Indien als Unterzeichnerstaat des Abkommens von der Kündigung in Kenntnis zu…
Erwägungsgrund 3 32011D0082BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Programm „Jugend in Aktion“ und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007-2013) (2011/82/EU)
Das Abkommen sollte geschlossen werden —
Erwägungsgrund 2 32009D0989BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2009 über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (2009/989/EG, Euratom)
Das Abkommen sollte geschlossen werden —