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Die Ukraine hat der Gemeinschaft innerhalb der im Abkommen festgelegten Fristen ihre Absicht notifiziert, die Bestimmungen des Artikels 3 Absätze 3 und 4 in Anspruch zu nehmen. Es ist angezeigt, dem Ersuchen der Ukraine zu entsprechen und die erforderlichen Anpassungen der Höchstmengen für das Jahr 2006 vorzunehmen.
Bis zum Abschluss der in Absatz I genannten Konsultationen kann die Kommission die Ukraine ersuchen, vorsorglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um…
Russland hat der Gemeinschaft innerhalb der im Abkommen festgelegten Fristen seine Absicht notifiziert, die Bestimmungen des Artikels 3 Absätze 3 und 4 in…
Bis zum Abschluss der in Absatz 1 genannten Konsultationen kann die Kommission die Ukraine ersuchen, vorsorglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um…
In dem Abkommen ist ein System der Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der Gemeinschaft zur Verhütung von Umgehungen mittels Umladung, Umleitung oder auf…
In dem Abkommen ist ein System der Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der Gemeinschaft zur Verhütung von Umgehungen mittels Umladung, Umleitung oder auf…
Die Kommission bestätigt den Behörden der Mitgliedstaaten nach Möglichkeit die volle beantragte Einfuhrmenge für jede Erzeugnisgruppe. Ferner nimmt die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.