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Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels und zur Ersetzung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 zum Assoziationsabkommen EG-Israel , das mit Beschluss 2003/917/EG des Rates genehmigt wurde, beinhaltet Präferenzregelungen für die Einfuhr von Waren des Blumenhandels mit Ursprung in Israel mit Wirkung vom 1. Januar 2004.
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien mit Maßnahmen zur gegenseitigen…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des…
2008 wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels geschlossen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels…
Gemäß Artikel 15 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und deren Mitgliedstaaten einerseits…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.