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Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels, zur Änderung des Assoziationsabkommens EG-Jordanien und zur Ersetzung der Anhänge I, II, III und IV des Assoziationsabkommens sowie der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 zu dem Assoziationsabkommen , das mit Beschluss 2006/67/EG des Rates genehmigt wurde, beinhaltet Präferenzregelungen für die Einfuhr von Waren des Blumenhandels mit Ursprung in Jordanien mit Wirkung vom 1. Januar 2006.
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels…
Gemäß Artikel 15 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und deren Mitgliedstaaten einerseits…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien mit Maßnahmen zur gegenseitigen…
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2005 genehmigte der Rat ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.