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Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„technische Hilfe“ jede technische Unterstützung in Verbindung mit der Reparatur, Entwicklung, Herstellung, Montage, Erprobung, Wartung oder jeder anderen technischen Dienstleistung; die technische Hilfe kann in Form einer Anleitung, Beratung, Ausbildung, Weitergabe von praktischen Kenntnissen oder Fähigkeiten oder in Form von Beratungsdiensten erfolgen; die technische Hilfe schließt Hilfe in verbaler Form ein.
„Gebiet der Gemeinschaft“ die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, in denen der Vertrag Anwendung findet, nach Maßgabe der im Vertrag festgelegten Bedingungen.
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.