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Linienkonferenzen werden in mehreren Gerichtsbarkeiten toleriert. In diesem Sektor, wie auch in anderen Sektoren, wird das Wettbewerbsrecht weltweit nicht auf die gleiche Weise angewandt. Angesichts des globalen Charakters der Linienseeschifffahrt sollte die Kommission alle zweckdienlichen Maßnahmen ergreifen, um die Aufhebung der Freistellung für Preisfestlegung für Linienkonferenzen, die anderswo existieren, voranzubringen; gleichzeitig sollte die Freistellung für betriebliche Zusammenarbeit zwischen Schifffahrtslinien in Konsortien und Allianzen beibehalten werden, wie von dem OECD-Sekretariat 2002 empfohlen wurde.
Die vierte Ausnahmebedingung des Artikels 81 Absatz 3 des Vertrags ist, dass die Linienkonferenz weiterhin wirksamen Wettbewerbseinschränkungen unterliegen…
Durch die Gruppenfreistellung für Linienkonferenzen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 wurden bestimmte Arten von Vereinbarungen, Beschlüssen und…
Konsortien in der Linienschifffahrt sind eine spezielle und komplexe Form von „Joint-ventures“. Eine Vielzahl verschiedener Konsortialvereinbarungen werden…
Es muss sichergestellt werden, dass diese Maßnahmen allen Mitgliedstaaten in gleichem Maße zugänglich sind und Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mitgliedstaaten…
Es empfiehlt sich insbesondere, für bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen Gruppenfreistellungen zu…
Gemeinsame Dienstleistungsvereinbarungen zwischen Linienreedereien mit dem Ziel einer Rationalisierung ihrer Dienste durch technische, betriebliche und/oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.