Art. 1 32006R1532Für die Zuteilung der EG–WTO-Zollkontingente von 11 000 t, 5 000 t und 4 000 t für die Einfuhr von hochwertigem Rindfleisch der KN-Codes 0201 30 00 , 0202 30 90…
Erwägungsgrund 1 32006R1532Es sollten Maßnahmen verabschiedet werden, die sicherstellen, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme bestimmter Zollkontingente für die Einfuhr von…
Erwägungsgrund 1 32009R0617Im Hinblick auf das Interesse der Gemeinschaft an der Entwicklung harmonischer Handelsbeziehungen zu Drittländern empfiehlt es sich, ein autonomes…
Art. 2 Buchst. a 32006R1839VERORDNUNG (EG) Nr. 1839/2006 DES RATES vom 28. November 2006 über die Durchführung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Argentinischen Republik nach Artikel XXIV Absatz 6 des GATT 1994 zur Änderung und Ergänzung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Die Bezeichnung des EG-Zollkontingents von 11 000 t: „Fleisch, entbeint, von ‚hoher Qualität‘, frisch oder gekühlt, das folgender Beschreibung entspricht:…
Art. 1 Buchst. b Ziff. i 32006R1894VERORDNUNG (EG) Nr. 1894/2006 DES RATES vom 18. Dezember 2006 über die Durchführung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Brasilien über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik im Zuge des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Gemeinschaft zur Änderung und Ergänzung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Die Bezeichnung des EG-Zollkontingents von 5 000 t: „Fleisch, entbeint, von ‚hoher Qualität‘, frisch, gekühlt oder gefroren, das folgender Beschreibung…
Art. 1 Nr. 1 32006R1929VERORDNUNG (EG) Nr. 1929/2006 DES RATES vom 23. Oktober 2006 über die Durchführung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Uruguay gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 und zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
In KN-Code 0201 30 00 wird die Bezeichnung des EG-Zollkontingents von 4 000 Tonnen: „Fleisch, entbeint, von ‚hoher Qualität‛, frisch, gekühlt oder gefroren, das…