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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1149/2002 des Rates wurde ein Einfuhrzollkontingent von 1 000 Tonnen, ausgedrückt in Erzeugnisgewicht, für hochwertiges frisches, gekühltes oder gefrorenes Rindfleisch eröffnet. Obwohl dieses Zollkontingent nicht Teil der WTO-Liste der Union ist, wurde es mit der Verordnung (EU) 2019/216 fälschlicherweise aufgeteilt, sodass seine Menge mit Wirkung vom 1. Januar 2021 verringert wurde. Die ursprüngliche Menge dieses Zollkontingents sollte daher wiederhergestellt werden.
Nach Unterzeichnung der Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 617/2009 des Rates ein jährliches gemeinschaftliches…
Gemäß der Liste CXL der WTO ist die Gemeinschaft verpflichtet, für gefrorenes Rindfleisch des KN-Codes 0202 sowie für Erzeugnisse des KN-Codes 0206 29 91 ein…
Es wird ein jährliches Einfuhrzollkontingent der Union mit der laufenden Nummer 09.4449 für 21 500 Tonnen hochwertiges frisches, gekühltes oder gefrorenes…
Es wird ein jährliches Zollkontingent der Union über eine Gesamtmenge von 20 000 Tonnen Erzeugnisgewicht für frisches, gekühltes oder gefrorenes Rindfleisch der…
Im Hinblick auf das Interesse der Gemeinschaft an der Entwicklung harmonischer Handelsbeziehungen zu Drittländern empfiehlt es sich, ein autonomes…
Für gefrorenes Rindfleisch des KN-Codes 0202 sowie für Erzeugnisse des KN-Codes 0206 29 91 wird für den Zeitraum vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007 ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.