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Um eine ordnungsgemäße Verwaltung der Interventionszuckermengen zu gewährleisten, ist vorzusehen, dass die Mitgliedstaaten die tatsächlich verkaufte Menge mitteilen.
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, sobald ihnen die entsprechenden Angaben darüber vorliegen, welche Mengen Weiß- und Rohzucker — angeboten, von der…
Um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Intervention zu erleichtern, sind die Zuckerangebote nach Partien getrennt abzugeben und letztere insbesondere durch…
Die von den Mitgliedstaaten im gemeinschaftlichen Nahrungsmittelhilfeprogramm 2010 zur Verteilung an Bedürftige vorgesehenen Zuckermengen übersteigen insgesamt…
Um eine ordnungsgemäße Handhabung der Quotenregelung zu erreichen, den monatlichen Zuckerverbrauch zu ermitteln und Versorgungsbilanzen zu erstellen, muss ein…
Gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 ist als Interventionsmaßnahme der Ankauf von Zucker vorgesehen. Die Durchführung der…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, daß die zuständigen Behörden die mitgeteilten Mengen überwachen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.