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Die Vereinigten Staaten von Amerika wenden für eine Jahresmenge von 5 000 Tonnen Rindfleisch mit Ursprung in der Gemeinschaft eine besondere Behandlung bei der Einfuhr an, sofern dieses Fleisch bestimmten Bedingungen entspricht. Insbesondere muss dieses Fleisch von einer von dem Ausfuhrmitgliedstaat ausgestellten Nämlichkeitsbescheinigung begleitet sein.
Diese Verordnung legt die besonderen Durchführungsvorschriften für die Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten von Amerika von jährlich 5 000 Tonnen frischem,…
Diese Nämlichkeitsbescheinigungen dürfen nur für die Menge von 5 000 Tonnen ausgestellt werden, denen diese Behandlung zugute kommt. Daher ist es notwendig,…
Diese Verordnung enthält ausführliche Durchführungsvorschriften für die Ausfuhr nach Kanada von 5 000 Tonnen/Jahr frischem, gekühltem oder gefrorenem Rind- und…
Gespräche mit den Ländern, die im Rahmen der EG–WTO-Zollkontingente von 11 000 t, 5 000 t und 4 000 t hochwertiges Rindfleisch ausführen, haben ergeben, dass…
Für die Durchführung dieser Vereinbarung sollten Anträge für spezifische Ausfuhrlizenzen der Gemeinschaft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 382/2008 der…
Im Hinblick auf das Interesse der Gemeinschaft an der Entwicklung harmonischer Handelsbeziehungen zu Drittländern empfiehlt es sich, ein autonomes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.