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Im slowenischen Umstellungsplan ist festgelegt, dass die Euro-Banknoten und -Münzen in diesem Mitgliedstaat am Tag der Einführung des Euro das gesetzliche Zahlungsmittel als seine Währung werden sollten. Folglich sollte der Termin der Euro-Einführung und der Termin der Bargeldumstellung auf den 1. Januar 2007 festgelegt werden. Auf eine „Auslaufphase“ sollte verzichtet werden.
Im slowakischen Umstellungsplan ist vorgesehen, dass die Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung gesetzliches Zahlungsmittel…
Im zyprischen Umstellungsplan ist festgelegt, dass Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung das gesetzliche Zahlungsmittel des…
Im maltesischen Umstellungsplan ist festgelegt, dass die Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung Maltas das gesetzliche…
Wenn ein Mitgliedstaat eine längere Übergangszeit nicht als notwendig erachtet, kann die Übergangszeit auch ganz wegfallen, so dass der Termin der…
Nach Artikel 1 der Entscheidung 2006/495/EG des Rates vom 11. Juli 2006 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der Einheitswährung durch…
Nach der Entscheidung 2006/495/EG des Rates vom 11. Juli 2006 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der Einheitswährung durch Slowenien am…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.