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Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 enthält Muster von Genusstauglichkeitsbescheinigungen für die Einfuhr gewisser zum Verzehr bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs. Diese Bescheinigungen wurden so gestaltet, dass sie dem von der Kommission zur Verfolgung von Tierverbringungen und der Beförderung daraus gewonnener Erzeugnisse innerhalb der EU und aus Drittländern entwickelten Traces-System entsprechen. Einzelheiten zur Beschreibung der Waren wurden vor kurzem aktualisiert. Daher sollten die geltenden Muster von Genusstauglichkeitsbescheinigungen entsprechend geändert werden.
den Anforderungen der vorliegenden Verordnung, einschließlich der Anforderungen für die Genusstauglichkeits- und Identitätskennzeichnung gemäß Artikel 5,
Artikel 6 erhält folgende Fassung: Muster von Genusstauglichkeitsbescheinigungen für Einfuhren bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs für die Zwecke der…
Die Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission vom 5. Dezember 2005 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften für bestimmte unter die Verordnung (EG) Nr.…
Um Herkunft und Verbleib von Zirkustieren jederzeit feststellen zu können, ist es angezeigt, innergemeinschaftliche Bewegungen von Zirkustieren über das mit der…
Zur Begrenzung möglicher Risiken können eine Drucksterilisation und die Erfüllung zusätzlicher Beförderungsbedingungen verlangt werden. Damit die…
1. Während eines Übergangszeitraums bis zum 30. Juni 2009 dürfen Sendungen, für die eine Genusstauglichkeitsbescheinigung gemäß dem Muster in der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.