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Das Programm Marco Polo II umfasst verschiedene Arten von Aktionen, die zu einer messbaren und dauerhaften Verkehrsverlagerung und einer besseren Zusammenarbeit im intermodalen Verkehrsmarkt beitragen sollten. Darüber hinaus sollten Aktionen im Rahmen des Programms Marco Polo II auch zu einer tatsächlichen Verminderung des internationalen Straßengüterverkehrs beitragen.
Das mit der Verordnung (EG) Nr. 1382/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2003 über die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur…
Die durch das Programm Marco Polo II zu finanzierenden Aktionen sollten in ihrem räumlichen Geltungsbereich international sein. Damit die europäische Dimension…
Diese Verordnung schafft ein Finanzierungsinstrument, im Folgenden „Programm Marco Polo II“ oder „Programm“ genannt, zur Verringerung der Überlastung im…
Die in Absatz 2 genannte Mitteilung hat insbesondere Folgendes zum Gegenstand: — die Auswirkungen der vorliegenden Verordnung in der Fassung der Verordnung (EG)…
Um die Kontinuität und Transparenz des Programms Marco Polo zu gewährleisten, sind Übergangsbestimmungen für Verträge und Auswahlverfahren zu erlassen —
Die Aktionen sollten nicht in einer Weise, die dem gemeinschaftlichen Interesse zuwiderläuft, zu Wettbewerbsverzerrungen — insbesondere zwischen den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.