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Jeder Mitgliedstaat übermittelt der Kommission jährlich bis zum 15. Dezember sämtliche während des vorausgegangenen Jahres für jede Level-II-Fläche erfassten Daten anhand der in Anhang I Kapitel 14 beschriebenen Verfahren und Formulare. Zusätzlich zu diesen Daten übermitteln die Mitgliedstaaten einen Begleitbericht mit Hintergrundinformationen zu den verwendeten Monitoringmethoden. Dieser Bericht wird in Einklang mit Anhang I Kapitel 13 und Kapitel 14 Punkt IV.1 erstellt. Für die Übermittlung von Daten gemäß dem ersten Unterabsatz sind die in Anhang I Kapitel 15 enthaltenen Anweisungen und Codes zu verwenden.
Daten zu Flächen, die sich in Privatbesitz befinden, werden anhand der Breite- und Längekoordinaten georeferenziert und zumindest bis auf Grad und Minute genau ausgedrückt. Alle anderen Daten werden anhand der Breite- und Längekoordinaten georeferenziert und bis auf Grad, Minute und Sekunde genau ausgedrückt.
Der Teil des Begleitberichts, in dem die Monitoringmethoden beschrieben werden, behält seine Gültigkeit, bis diese Methoden geändert werden.
Der Teil des Begleitberichts, in dem die Monitoringmethoden beschrieben werden, behält seine Gültigkeit, bis diese Methoden geändert werden.
Die Mitgliedstaaten können zur Erfassung repräsentativer Daten auf nationaler oder regionaler Ebene dichtere Netze verwenden als das Netz der Level-I-Punkte,…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission in Bezug auf Gebiete und Ballungsräume, in denen einer der in Anhang I festgelegten Zielwerte überschritten wird,…
Soweit für die Durchführung der Maßnahmen gemäß Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 erforderlich, wird der Europäischen…
Sobald eine neue oder zusätzliche Level-II-Fläche festgelegt wird, übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission bei der ersten Übertragung von Daten zu dieser…
Messungen der Depositionschemie, Meteorologie und chemischen Zusammensetzung der Bodenlösung sowie Bewertung der Bodenvegetation auf mindestens 10 % der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.