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Anweisung für die Ex-ante-Evaluierung Bei der Ex-ante-Evaluierung sind die Erfahrungen aus früheren Monitoringtätigkeiten zu berücksichtigen. Eine Ex-ante-Evaluierung dient auch dazu, die potenziellen Risikofaktoren und Hindernisse für eine Umsetzung offen zu legen. Ihr Schwerpunkt liegt auf den technischen und finanziellen Monitoringmechanismen. Des Weiteren soll die Ex-ante-Evaluierung zusätzliche Informationen liefern, die die Kommission zur Prüfung der Vorschläge benötigt, um eine gerechte und transparente Entscheidung über die finanziellen Mittel zu treffen. In dieser Hinsicht soll die Evaluierungsarbeit einen konstruktiven Dialog zwischen den für die nationalen Programme zuständigen Stellen, den Sachverständigen und der Kommission ermöglichen. Hauptelemente der Ex-ante-Evaluierung 1. Kurzbeschreibung der Programmelemente und Definition der Zielsetzung, 2. Prüfung der nationalen Monitoringkonzeption, 3. Prioritäten innerhalb des nationalen Programms, 4. spezielle Zielsetzung der Tätigkeiten und zu erwartende Ergebnisse, 5. Intensität und Periodizität der Datenerfassung und -analyse mit kurzer Erläuterung, 6. national spezifische Aspekte und Verknüpfungen mit anderen Monitoringtätigkeiten oder Erhebungen über Walddaten, 7. Kurzbeschreibung der Waldbrandsituation und Hauptelemente der Waldbrandschutzpläne für das betreffende Gebiet. Zwischenprüfung/Ex-post-Evaluierung Zwischenprüfung und Ex-post-Evaluierung dienen der Darstellung der erzielten Fortschritte sowie der Hervorhebung von Lücken und Potenzialen. Hauptelemente der Zwischenprüfung und Ex-post-Evaluierung Zwischenprüfung Ex-post-Evaluierung Teil A — Ergebnisse und Haupterkenntnisse X X Teil B — Evaluierung von Erfolgen und Fehlschlägen sowie Evaluierung der Effizienz 1. Struktur und Organisation des nationalen Monitoringprogramms 2. Kohärenz des Gemeinschaftssystems mit dem nationalen Monitoringsystem 3. Evaluierung der Programmelemente · X Teil C — Kosten-Nutzen-Analyse X Teil D — Empfehlungen 1. Empfehlungen in Bezug auf das Gemeinschaftssystem 2. Empfehlung in Bezug auf das nationale System · X Teil E — Schlussfolgerungen X X
Bei der Ex-ante-Bewertung werden Relevanz, Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit der Tätigkeiten des nationalen Programms im Einzelnen geprüft und die erwarteten…
Die teilnehmenden Länder nehmen für jedes grenzübergreifende Programm gemeinsam eine Ex-ante-Evaluierung vor. Ziel der Ex-ante-Evaluierung ist es, einen…
Die begünstigten Länder nehmen für jedes operative Programm eine gesonderte Ex-ante-Evaluierung vor. In hinreichend begründeten Fällen können die begünstigten…
Programme im Rahmen der Komponente Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau werden gemäß Artikel 57 Ex-ante-Evaluierungen sowie Zwischenevaluierungen…
Im Einklang mit Artikel 57 werden die Programme Ex-ante- und Ex-post-Evaluierungen sowie gegebenenfalls Zwischenevaluierungen unterzogen, die von unabhängigen…
Zur Verbesserung der Beschlussfassung, insbesondere zur Begründung und Spezifizierung der Bestimmung der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 21 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.