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Die Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Wälder sollten auch in Zukunft unter Nutzung des Netzes systematisch angeordneter Beobachtungspunkte sowie des Netzes von Probeflächen für die intensive und ständige Überwachung beobachtet werden, die durch die Verordnung (EWG) Nr. 3528/86, die Verordnung (EWG) Nr. 1696/87 und die Verordnung (EG) Nr. 1091/94 eingerichtet und umgesetzt wurden.
Die intensive und ständige Überwachung der Waldökosysteme umfasst folgende Arbeiten:
Beobachtungen werden an jedem Schnittpunkt vorgenommen, der auf eine bewaldete Fläche fällt.
Das von den Mitgliedstaaten eingerichtete Netz von Dauerbeobachtungsflächen, im Folgenden als „Level-II-Flächen“ bezeichnet, dient der intensiven und ständigen…
Für das Monitoring der negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf Ökosysteme werden die Daten verwendet, die erhoben werden im Rahmen der Verordnung über…
Derzeit sind folgende Verordnungen in Kraft: Verordnung (EWG) Nr. 1696/87 der Kommission vom 10. Juni 1987 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG)…
Seit dem 1. Januar 2003 bietet die Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 die Grundlage für die Fortsetzung und Weiterentwicklung integrierter Maßnahmen, die zuvor auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.