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Gemäß Anhang XII der Beitrittsakte von 2003 hat Polen Anspruch auf eine Heringsquote in den Gebieten I und II. Dies sollte sich in der Mengenbeschränkung von Lizenzen und Fangerlaubnissen niederschlagen.
Überträgt ein Mitgliedstaat nach Maßgabe von Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 Quoten auf einen anderen Mitgliedstaat in den Fanggebieten…
Die Polen in der Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer) zuzuteilenden Fangquoten für die Jahre 2008 bis 2011 werden gemäß Anhang gekürzt.
Überträgt ein Mitgliedstaat nach Maßgabe von Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 Quoten auf einen anderen Mitgliedstaat in den Fanggebieten…
Überträgt ein Mitgliedstaat nach Maßgabe von Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 Quoten auf einen anderen Mitgliedstaat in den Fanggebieten…
Überträgt ein Mitgliedstaat nach Maßgabe von Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 Quoten auf einen anderen Mitgliedstaat in den Fanggebieten…
Mit anderen Arten vermengte Heringsfänge sollten gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 973/2001 vorübergehend auf die jeweilige Heringsquote angerechnet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.