Erwägungsgrund 2 32008R0338
Laut der Verordnung (EG) Nr. 804/2007 der Kommission galt die Fangquote für Dorsch in der Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer), die Polen für das Jahr 2007 zugeteilt worden war, als erschöpft und Schiffen unter polnischer Flagge wurde vom 12. Juli 2007 an die Befischung der Dorschbestände in der Ostsee verboten.