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Nach Konsultationen zwischen der Gemeinschaft und Island am 20. Februar 2006 wurde zum einen über die Quoten, die isländischen Schiffen bis zum 30. April 2006 im Rahmen der nach dem Fischereiabkommen mit der Regierung Dänemarks und der örtlichen Regierung Grönlands der Gemeinschaft zugeteilten Quote einzuräumen waren, und zum anderen über die Quoten, die für den Zeitraum Juli bis Dezember Gemeinschaftsschiffen, die in der ausschließlichen Wirtschaftszone Islands Rotbarschfang betreiben, einzuräumen waren, eine Vereinbarung erzielt. Diese Vereinbarung sollte in die gemeinschaftliche Rechtsordnung aufgenommen werden.
Nach Konsultationen zwischen der Gemeinschaft und Island am 28. März 2007 wurde eine Vereinbarung über die Quoten, die isländischen Schiffen bis zum 30. April…
Nach Konsultationen zwischen der Gemeinschaft und Island am 10. April 2008 wurde zum einen über die Quoten für den Loddenfang, die isländischen Schiffen bis zum…
In der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte…
Nach dem Verfahren des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island über Fischerei und Meeresumwelt hat die Gemeinschaft…
In der Verordnung (EG) Nr. 1941/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte…
Der auf einer Tagung vom 9. bis 11. Februar 2009 in London von Vertretern der Europäischen Gemeinschaft, der Färöer, Grönlands, Islands, Norwegens und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.