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Nach Konsultationen zwischen der Gemeinschaft und Island am 10. April 2008 wurde zum einen über die Quoten für den Loddenfang, die isländischen Schiffen bis zum 30. April 2008 im Rahmen der nach dem Fischereiabkommen mit der Regierung Dänemarks und der örtlichen Regierung Grönlands der Gemeinschaft zugeteilten Quote einzuräumen waren, und zum anderen über die Quoten, die für den Zeitraum Juli bis Dezember Gemeinschaftsschiffen, die in der ausschließlichen Wirtschaftszone Islands Rotbarschfang betreiben, einzuräumen waren, eine Vereinbarung erzielt. Diese Vereinbarung sollte in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden.
Nach Konsultationen zwischen der Gemeinschaft und Island am 28. März 2007 wurde eine Vereinbarung über die Quoten, die isländischen Schiffen bis zum 30. April…
Nach Konsultationen zwischen der Gemeinschaft und Island am 20. Februar 2006 wurde zum einen über die Quoten, die isländischen Schiffen bis zum 30. April 2006…
In der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte…
Die am 13./14. Februar 2008 zwischen der Europäischen Gemeinschaft, den Färöern, Grönland, Island, Norwegen und der Russischen Föderation in Kopenhagen erzielte…
Die Schlussfolgerungen des Gemischten Ausschusses EU/Grönland vom 27. November 2007 in Nuuk und der technischen Sitzung vom 12. Februar 2008 in Kopenhagen in…
In der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 des Rates vom 16. Januar 2008 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.