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Zur Vermeidung spekulativer oder künstlicher Praktiken im Zusammenhang mit der Erteilung der Einfuhrgenehmigung erscheint es angebracht, die Menge, die in einem Einzelantrag beantragt werden kann, auf die im entsprechenden Vertrag zwischen Einführer und Ausführer festgelegte Menge zu begrenzen und die Gültigkeit der Einfuhrgenehmigungen auf drei Monate zu befristen. In diesem Zusammenhang erinnert die Kommission daran, dass nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates der vom Einführer benannte Vertreter abgesehen von Ausnahmefällen in der Gemeinschaft ansässig sein muss. Ferner wäre es für diesen Zweck, d. h. zur Vermeidung spekulativer oder künstlicher Praktiken, sinnvoll, die Ausführer als Marktteilnehmer zu definieren, die in Belarus ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder eine dauernde Niederlassung haben.
Im Interesse einer guten Verwaltung sollten die Einfuhrgenehmigungen neun Monate ab Ausstellungsdatum jedoch höchstens bis Ende des Jahres gültig sein. Die…
Im Interesse einer guten Verwaltung sollten die Einfuhrgenehmigungen neun Monate ab Ausstellungsdatum, jedoch höchstens bis Ende des Jahres gültig sein. Die…
Im Interesse einer guten Verwaltung sollten die Einfuhrgenehmigungen neun Monate ab Ausstellungsdatum jedoch höchstens bis Ende des Jahres gültig sein. Die…
Im Interesse einer guten Verwaltung sollten die Einfuhrgenehmigungen neun Monate ab Ausstellungsdatum, jedoch höchstens bis Ende des Jahres, gültig sein. Die…
Um sich zu vergewissern, dass die von ein und demselben Marktteilnehmer beantragten Mengen der Wirklichkeit entsprechen, ist die Verpflichtung zu präzisieren,…
Die Einfuhrgenehmigung gilt vier Monate nach ihrer Erteilung. Auf hinreichend begründeten Antrag des Einführers können die zuständigen Behörden eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.