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Die Verordnung (EG) Nr. 1165/98 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
In Artikel 17 werden folgende Buchstaben angefügt:
das erste Basisjahr, das für Zeitreihen gemäß der NACE Rev. 2 anzuwenden ist;
für Zeitreihen vor 2009, die gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, die Gliederungstiefe, die Form, den ersten Berichtszeitraum und den Berichtszeitraum.“
Die Anhänge werden nach Maßgabe des Anhangs III der vorliegenden Verordnung geändert.
Die Verordnung (EG) Nr. 450/2003 wird wie folgt geändert:
Im gesamten Text und in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 werden „NACE Rev. 1“ und „NACE Rev. 1.1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.
Die Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird wie folgt geändert:
erhält Absatz 1 folgende Fassung:
Die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wird wie folgt geändert:
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wird nach Maßgabe des Anhangs V der vorliegenden Verordnung geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.