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Anhang I (Kombinierte Nomenklatur) der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird wie folgt geändert:
Teil II (Zolltarife) und Teil III (Anhänge zum Zolltarif) entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung in Bezug auf die Zölle und Kontingente geändert bzw. ergänzt.
Die KN Codes 0201 30 00 , 0202 30 90 , 0206 10 95 , 0206 29 91 in Teil III Abschnitt III Anhang 7 (WTO-Zollkontingente, die von den zuständigen Stellen der Gemeinschaft zu eröffnen sind), werden wie folgt geändert:
Die Bezeichnung des EG-Zollkontingents von 5 000 t: „Fleisch, entbeint, von ‚hoher Qualität‘, frisch, gekühlt oder gefroren, das folgender Beschreibung entspricht: Teilstücke von Rindfleisch, stammend von 20 bis 24 Monate alten Stieren (novilhos) oder Färsen (novilhas), ausschließlich auf der Weide aufgezogen, die ihre mittleren Milch-Schneidezähne verloren, aber noch nicht mehr als vier Dauer-Schneidezähne haben, die gute Reife aufweisen und den folgenden Erfordernissen für die Einreihung von Rinderschlachtkörpern in das Handelsklassenschema entsprechen: Fleisch von Schlachtkörpern der Klasse B oder R, von gedrungener bis gerader Form und einer Fettschicht der Klasse 2 oder 3; Teilstücke mit den Buchstaben oder der Qualitätsbezeichnung ‚sc‘ (special cuts) als Zeichen ihrer hohen Qualität sind in Kartons mit der Aufschrift ‚High quality beef‘ aufgemacht“ erhält folgende Fassung: „Fleisch, entbeint, von hoher Qualität, von Rindern, frisch, gekühlt oder gefroren“.
In der Spalte „Sonstige Bedingungen“ wird folgender Text eingefügt: „Lieferland: Brasilien“.
Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird entsprechend dem Anhang zu dieser Verordnung in Bezug auf die Zölle und Kontingente geändert bzw. ergänzt.
In der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 werden die Zölle und Kontingente in Teil III Abschnitt III Anhang 7 (WTO-Zollkontingente, die von den zuständigen Stellen…
Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird wie folgt geändert: a) In Teil II — Zolltarife — werden die Zollsätze entsprechend dem Anhang der vorliegenden…
Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird wie folgt geändert: a) In Teil II — Zolltarife — werden die Zollsätze entsprechend dem Anhang der vorliegenden…
Teil III Abschnitt III Anhang 7 (WTO-Zollkontingente, die von den zuständigen Stellen der Gemeinschaft zu eröffnen sind) wird in Bezug auf den KN-Code 0201 30…
Anhang I Teil III Abschnitt III Anhang 7 (WTO-Zollkontingente, die von den zuständigen Behörden der Gemeinschaft zu eröffnen sind) der Verordnung (EWG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.