Art. 71 32004R0726Die Agentur besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach…
Art. 7 32009R0401VERORDNUNG (EG) Nr. 401/2009 dES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (kodifizierte Fassung)
Die Agentur besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach…
Art. 6 32015D1835Die Agentur besitzt die zur Durchführung ihrer Aufgaben und zur Erreichung ihrer Ziele erforderliche Rechtspersönlichkeit. Die Mitgliedstaaten stellen sicher,…
Art. 59 Abs. 1 32021R2303VERORDNUNG (EU) 2021/2303 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010
Die Agentur ist eine Agentur der Union. Die Agentur besitzt Rechtspersönlichkeit.
Art. 3 Abs. 3 32016R0796VERORDNUNG (EU) 2016/796 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Agentur wird von ihrem leitenden Direktor vertreten.