Erwägungsgrund 6 32015D1835
Die Agentur sollte eine Struktur erhalten, die sie in die Lage versetzt, dem operativen Bedarf der Union und ihrer Mitgliedstaaten für die GSVP zu entsprechen und, wenn es für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, mit Drittländern, Organisationen und Einrichtungen zusammenzuarbeiten.