Art. 75 Abs. 2 32016R0796VERORDNUNG (EU) 2016/796 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der in Absatz 1 genannten Übereinkünfte werden Vereinbarungen zwischen der Agentur und den betreffenden…
Art. 16 Abs. 1 Buchst. u 32025R2434VERORDNUNG (EU) 2025/2434 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 (Text von Bedeutung für den EWR)
mit Zweidrittelmehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder die Modalitäten für die Beteiligung von Drittstaaten an der Arbeit der Agentur gemäß Artikel 23 zu…
Art. 47 Abs. 5 32016R0796VERORDNUNG (EU) 2016/796 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)
Gegebenenfalls wird die Teilnahme von Vertretern von Drittländern mit den entsprechenden Bedingungen für eine solche Teilnahme in den Vereinbarungen gemäß…
Art. 23 Abs. 2 32025R2434VERORDNUNG (EU) 2025/2434 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß den einschlägigen Bestimmungen dieser Übereinkünfte werden von der Agentur nach Stellungnahme der Kommission und nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat…
Art. 54 Abs. 1 32023R1322VERORDNUNG (EU) 2023/1322 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Juni 2023 über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006
An der Arbeit der Agentur können Drittländer teilnehmen, die zu diesem Zweck Abkommen mit der Union geschlossen haben.