Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit das erforderliche Gleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten und die Kontinuität bei den Mitgliedern des Verwaltungsrats sichergestellt sind, werden die Vertreter des Rates für jede Amtszeit entsprechend der Reihenfolge des turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitzes, beginnend mit dem Jahr 2007, ernannt.
Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Die vom Rat ernannten Mitglieder vertreten für jede Amtszeit achtzehn Mitgliedstaaten in der Reihenfolge des turnusmäßig…
Die Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgt so, dass die höchste fachliche Qualifikation und ein breites Spektrum an einschlägigem Fachwissen…
Die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2007 den Vorsitz im Rat wahrnehmen, ist im Anhang festgelegt.
Mit dem Beschluss 2005/902/EG, Euratom hat der Rat die Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum…
Die Amtszeit der Mitglieder nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 beträgt zwei Jahre und der Mitglieder nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 sowie § 6 Absatz 2 vier Jahre.…
Die Amtszeit der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats beträgt fünf Jahre. Ein ehemaliges Mitglied oder stellvertretendes Mitglied…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.